Kurze rechtliche Frage |
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#1 at 25.07.2007 on 16:54h |
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Hi Mädels,
meine Freundin macht bald bei einem Dogdancing-Funturnier mit. Jeder darf sich dabei ein Lied aussuchen. Nun die Frage: Da der Auftritt zeitlich beschränkt ist wird sie das Lied schneiden müssen. Darf sie das dann überhaupt aufführen? Oder verletzt das das Copyright?
Gruß, Rip |
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#2 at 25.07.2007 on 16:58h |
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grundsätzlich sind nur 30-45 Sekunden öffentliches Abspielen seitens der Gema geduldet. (geduldet heißt nicht erlaubt )
Allerdings sind bei Amateurverantstaltungen die Veranstalter diejenigen, die rein rechtlich gesehen die Abgaben an die Gema erbringen müssen.
Ciao
`O´rcus |
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#3 at 25.07.2007 on 16:59h |
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Danke Orcus
Und wenn man bestimmte Passagen rausschneidet, ist das eine Verletzung des Copyrights? |
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#4 at 25.07.2007 on 17:03h |
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Deine Freundin ist ein Hund? |
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#5 at 25.07.2007 on 17:08h |
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oha, jetzt komme ich auch ins Schwitzen und bin nicht mehr so sicher...
Es gibt da bestimmte Regeln, ab wieviel Noten eine Passage als Diebstahl geistigen Eigentums gehandelt wird. Aber wenn ihr soweit zusammenschneidet, kannst Du sowieso gleich neu komponieren.
Aber ich habe ehrlich gesagt noch nie davon gehört, dass die Gema bei Amateur-Veranstaltungen gegen Aufführungen vorgeht. Ich denke ihr braucht Euch um das Thema keine Gedanken machen. Oder soll das im Fernsehen ausgestrahlt werden? Dann würde ich mit den Organisatoren reden.
Ciao
`O´rcus |
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#6 at 25.07.2007 on 17:11h |
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Wo kein Ankläger, da kein Verbrechen... oder so
Das wird keine Sau jucken!
Ansonsten frag einen Anwalt |
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#7 at 25.07.2007 on 17:13h |
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Lied im Laden kaufen, vor dem Auftritt zu der Stelle zu der sie ihren Auftritt machen will vorspulen. Nach 30Sek. bzw. Auftrittende auf Stop drücken, denke mal da bekommt man keine Probleme! |
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#8 at 25.07.2007 on 18:03h |
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Grundsätzlich ist es schon eine Copyright Verletzung wenn man das "Motiv des Stückes erkennt". Das kann unter Umständen schon mit 2 Tönen gegeben sein. Denk z.B. mal an Beethovens 9. Da da da dööö. Sind 2 Töne aber jeder weis welches Lied das ist.
Dies spielt hier aber keine Rolle, weil der Veranstalter eine Gema Liste ausfüllen muss, wo die Lieder die bei dieser Veranstaltung gelaufen sind, drin stehen müssen. Prinzipiell gilt das auch für jede Disse auf dem Lande. Du bzw. deine Freundin sind also aus dem Schneider, die Verantwortung liegt beim Veranstalter. Dies gilt auch wenn du nur einen Teil des Liedes auführst!
Jedoch geht die Gema dem nicht nach, wäre zuviel Aufwand. Also alles kein Problem! |
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#9 at 25.07.2007 on 18:12h |
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Alles klar, vielen Dank für Eure Hilfe |
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#10 at 28.07.2007 on 16:02h |
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Der Veranstalter zahlt normalerweiße GEMA Gebühren für die Aufführung. Hab mich gestern nochmal mit mein Kollegen Kurzgeschlossen, dessen Vater ist seit 20 Jahren im Musikgeschäft, der ist auch der Meinung das die Veranstalter eine Pauschale abführen und es dann für die Leute egal sein müsste ob da was von GEMA geschützten Künstlern läuft oder nicht.
Wer zeigt den jemanden an der an einer Amateuerveranstaltung teilnimmt? Müssten ja wirklich Erbsenzähler sein. Soll einfach spielen, wegen den paar Cent GEMA Gebühr kommt da schon keiner. |
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