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Debattierclub Board: Fragestunde Thread: Unterbodenbeleuchtung erlaubt???
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Unterbodenbeleuchtung erlaubt??? Site: « 1 2 »
#1 at 25.06.2006 on 16:18h Quote this entry
de Manu16
Member


Hi, ich hab einen Rollerführerschein, Klasse "M".
Hab auch einen Roller mit 50ccm Hubraum. (Yamaha Aerox)

Und will den jetzt vom aussehen her ein bisschen tunen, weiß einer von euch ob mir die Polizei was machen kann wenn sie an meinem Roller die Unterbodenbeleuchtung sehen? Also wenn sie an ist, dann ist es verboten, aber wenn sie mich erwischen und die Unterbodenbeleuchtung ist ausgeschaltet können die Polizisten mir dann was machen? Ist das erlaubt oder verboten?

Schonmal im vorraus Vielen Dank!!!

MfG Manu
 


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#2 at 25.06.2006 on 17:25h Quote this entry
country unknown blue
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Mal ne Frage:
Was bringt dir eine Unterbodenbeleutung, wenn es verboten ist, sie einzuschalten?

Vllt muss ich noch anmerken, dass ich Tuning generell für total schwachsinnig halte
 
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#3 at 25.06.2006 on 17:30h Quote this entry
country unknown Sway Dizzle
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Ist nicht zulässig,egal wie!!

MFG
 
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#4 at 25.06.2006 on 17:37h Quote this entry
de Ob3rst
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Unterbodenbeleuchtung ist erlaubt solange du damit nicht fährst
 
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#5 at 25.06.2006 on 17:41h Quote this entry
country unknown Sway Dizzle
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Sobald das Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist,darf die UBB nicht dran sein!!

MFG
 
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#6 at 25.06.2006 on 17:52h Quote this entry
country unknown Praetorian
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Sway Dizzle schrieb:
Ist nicht zulässig,egal wie!!
Unterbodenbeleuchtung im Sinne einer Ausstiegsbeleuchtung ist erlaubt, solange die Leuchten nicht über den Fahrzeugumriß hinausragen, nur bei geöffneten Türen schalten und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Der TÜV muß trotzdem sein Okay geben, das sollte klar sein.
 
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#7 at 25.06.2006 on 17:55h Quote this entry
de Reborn
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Ich glaube, er hat recht wenig Türen an seinem Roller. Ich finde Unterbodenbeleuchtung sowieso totalen Schwachsinn.
 
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#8 at 25.06.2006 on 18:02h Quote this entry
country unknown Praetorian
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Reborn schrieb:
Ich glaube, er hat recht wenig Türen an seinem Roller.
Schon klar - damit bezog ich mich auch eher auf die Aussage, Unterbodenbeleuchtungen seien generell nicht erlaubt
 
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#9 at 25.06.2006 on 18:05h Quote this entry
de Ob3rst
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Sway Dizzle schrieb:
Sobald das Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist,darf die UBB nicht dran sein!!

MFG
Ich sag doch solange man damit nicht fährt
 
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#10 at 25.06.2006 on 18:11h Quote this entry
country unknown Sway Dizzle
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Da gehts aber schon wieder los,ne UBB is was anderes wie ne Einstiegsbeleuchtung und sieht auch anders aus und wenn es ganz hart kommt darf die Einstiegsbeleuchtung sogar nur in der Tür verbaut werden und nicht unten am Fahrzeug!!Da ich bei Wettbewerben mitmach,hab ich diese Diskussionen schon alle hinter mir!!

MFG
 
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