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Debattierclub Board: Fragestunde Thread: Unterbodenbeleuchtung erlaubt???
Unterbodenbeleuchtung erlaubt??? Site: «  1 2 »
#1 at 25.06.2006 on 16:18h Quote this entry
de Manu16
Member


Hi, ich hab einen Rollerführerschein, Klasse "M".
Hab auch einen Roller mit 50ccm Hubraum. (Yamaha Aerox)

Und will den jetzt vom aussehen her ein bisschen tunen, weiß einer von euch ob mir die Polizei was machen kann wenn sie an meinem Roller die Unterbodenbeleuchtung sehen? Also wenn sie an ist, dann ist es verboten, aber wenn sie mich erwischen und die Unterbodenbeleuchtung ist ausgeschaltet können die Polizisten mir dann was machen? Ist das erlaubt oder verboten?

Schonmal im vorraus Vielen Dank!!!

MfG Manu
 


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#12 at 25.06.2006 on 18:35h Quote this entry
country unknown Siddi
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Eine UBB per Neonröte oder LED ist NICHT legal egal welcher Hersteller die Röhren liefert, ob eine E-Zulassung dabei ist, oder ob sie funktionstüchtig sind oder nicht. Nicht mal ein Materialgutachten macht einen Unterschied.

Jegliche Art der Montage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!

Also: Finger weg
 
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#13 at 25.06.2006 on 20:12h Quote this entry
de darshu666
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Das Thema ist fast so alt wie das tunen selber.
Genauso lang wird darueber diksutiert und gestritten.
Fakt ist es gibt wohl anscheinend Leute die eine TÜV Eintragung haben, jedenfalls liest man es immer wieder in einschlaegigen Foren.

Dies aber nur, wenn das Licht nicht während des Fahrens(Tuerschalter) eingeschaltet werden kann.

Das Problem ist wohl eher das es je nach Prüfer vorkommen kann, das dies nicht eingetragen wird.
Hier scheint die Rechtslage einfach nicht eindeutig zu sein.

Auf jedenfall wuerde ich sowas wenn dann einbauen lassen von einer Fachwerkstatt, dann wird es auch abgenommen.
Selbstverbauen bringt nur Aerger.
 
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#14 at 25.06.2006 on 20:21h Quote this entry
country unknown Sway Dizzle
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Eine TÜV Eintragung ist kein Freibrief und die Eintragung für eine UBB zerplatzt wie eine Seifenblase bei einer Kontrolle der Schittlauchtruppe!Eine Änderung der Lichteinrichtungen am Fahrzeug erfordert eine aufwendige Einzelabnahme und dadurch eine UBB keinen Nutzen für den öffentlichen Straßenverkehr bringt wird es auch keine Einzelabnahme geben!!

MFG
 
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#15 at 25.06.2006 on 20:31h Quote this entry
country unknown Hansy
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also ne ubb ist ja schwachsinnig vorallem für einen roller. "pimp" doch leiber dein roller nicht am aussehen sondern mach das er schneller fährt. da kannst du einiges am roller machen. Nütürlich darf dich dann auch niemand erwischen aber das ist ja erstmal nebensache^^
 
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#16 at 26.06.2006 on 09:54h Quote this entry
de Manu16
Member
posts: 0
ne geschwindigkeit pimpen mach ich nicht!! einen sportauspuff oder so entdeckt jeder polizist, zb!

aber wenn eine ubb verboten ist dann lass ich das mal lieber wech!!
thx für alle infos!!!

MfG Manu
 


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