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Debattierclub Board: Fragestunde Thread: Ebay Idioten die Zweite
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Ebay Idioten die Zweite Site: «  1 2 3 4 5 6 7 »
#1 at 22.07.2006 on 01:15h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
Ich hab mir grad echt fast den Arsch abgelacht, also folgendes ist passiert :

Ich habe meinen Brenner (LG GSA 4163B) neulich bei Ebay verkauft (für 30,29 incl. Porto) weil ich mir einen neuen Brenner gekauft hatte (LG GSA H10N) , der Käufer hat normal gezahlt. Nach ein paar Tagen bekam ich ne Mail dass er den Brenner bekommen hat und ihn jetzt erstmal testen möchte bevor er ne Bewertung erteilt (kann ich auch drauf verzichten ).

Naja, jedenfalls kam grad ne Mail von dem Idioten, und die ist sowas von lustig, weil er sich darin hervortut als wer er der Oberstaatsanwalt vom Kaiserreich China . Also folgend mal die Mail, die müsst ihr euch mal durchlesen. Sagt mal eure Meinung dazu (was mich angeht lass ich den Deppen gerne im Glauben er sei der Grösste , soll er sich doch vor Gericht stellen, die lachen sich auch den Arsch ab bei dem Betrag , ich hatte übrigens jede Garantie, Rücknahme oder jegliche Gewährleistung ausgeschlossen) :


Hallo ........,

der Artikel ist nun überprüft und ich komme zu folgendem Ergebnis:

Sie haben in Ihrer Artikelpräsentation das Foto des Herstellers
verwendet. Eine Erlaubnis hierzu lag nicht vor!

Beweis:

http://de.lge.com/download/product/G...ge_lge_lge.jpg
http://de.lge.com/prodmodeldetail.do...model=NOTHING#


Es spielt für die Rechtswidrigkeit keine Rolle, ob das Original mit dem
Namen der Urheberin gekennzeichnet war oder nicht, ob es mit einem
Copyrightzeichen oder einem Rechtevorbehalt versehen war oder nicht und
ob die unerlaubte Veröffentlichung auf einer kommerziellen oder privaten
Homepage erfolgte: Eine Verwertung im Internet ohne Erlaubnis der
Urheberin ist immer rechtswidrig.

Sie haben damit gegen das Urheberrecht verstoßen und zusätzlich eine
Straftat begangen!

Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html



Ferner haben Sie mit dem rechtswidrig verwendeten Produktfoto des
Herstellers versucht Ihren zu veräußernden Artikel als neuwertig
darzustellen. Zusätzlich haben Sie dies durch Ihren Wortlaut wie folgt:
-Gerät ist in Top Zustand - absolut neuwertig.- bekräftigt.

Dem ist nicht so. DAS GERÄT IST NICHT IM NEUWERTIGEN ZUSTAND!
Das Gerät weist zwei mechanische Beeinträchtigen auf.

Beweis:

http://foto.arcor-online.net/palb/al...3636323136.jpg
http://foto.arcor-online.net/palb/al...3666376335.jpg


Ggf. wäre ich bereit gewesen die rechte Markierung als geringfügig
anzusehen, jedoch in der Gesamtheit der Betrachtung des Falls ist dies
nicht mehr möglich.

Durch die Verwendung des Produktfotos, welchen den Artikel im tadellosen
Zustand zeigt, sowie Ihrem Verkaufstext haben Sie durch die
Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt um sich dadurch
einen Vermögensvorteil zu verschaffen.


Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html


Herr ........, dass wir uns hier richtig verstehen. Dies ist kein
Kavaliersdelikt mehr!

Zusätzlich haben Sie mit diesem Vorgehen gegen die eBay-Richtlinien bzw.
AGB verstoßen.

Beweis:

http://pages.ebay.de/help/policies/u...ageName=f:f:DE


Unter Beachtung, dass der Artikel sonst funktionsfähig ist, kann
allenfalls eine neutrale Bewertung abgegeben werden. Auf jeden Fall ist
ist er von mir mit einem Gesamtbetrag von EUR 30,29 überbezahlt.

Sie erhalten zunächst, vor weiteren Schritten, Gelegenheit sich zu dem
Sachverhalt. In Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie auffordern
hiervon Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
semsonait
 
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#62 at 13.08.2006 on 21:43h Quote this entry
country unknown blue
unregistered
posts:
Pestilence schrieb:
Das stimmt nicht. Wenn die Beschreibung des Artikels falsch war, so das eine arglistige Täuschung vorlag, dann muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen, obwohl die Gewährleistung ausgeschlossenn war.
Um es noch genauer zu machen:
Der Verkäufer hat das Recht drei mal nach zu bessern. Wenn es der Verkäufer nach drei "versuchen" immer noch nicht schafft, den Artikel Beschreibungsgerecht vorzulegen, so hat der Käufer das Recht sein Geld wieder zu bekommen.
Gleichzeitig hat der Käufer erst bei der Nachbesserung (oder bei Hinnahme des vorliegenden Sachschadens [In diesem Fall ist es ein Sachschaden]) das Recht auf eine Preisminderung.
 
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#63 at 13.08.2006 on 23:13h Quote this entry
country unknown Lord_Pinhead
unregistered
posts:
Ausschliessen muss man sich eigentlich ja nicht, den man gibt bei Ebay schon im Profil an das es ein Privatverkauf ist, dann steht das bei den Verkäuferinfos dabei. Damit ist man glaube ich aus dem schneider, aber wer mit Utils arbeitet wie Turbolister, der hat ja sein Template wo das alles drinsteht.
 
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#64 at 01.10.2006 on 22:06h Quote this entry
country unknown Grezdog
unregistered
posts:
*thread wegen interesse aus der versenkung hol*

hat sich da nochmal was getan?
 
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#65 at 02.10.2006 on 10:05h Quote this entry
de Timbo
Member
posts: 0
<---liegt aufm Boden und lacht sich tot!!!
 




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#66 at 02.10.2006 on 11:39h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
posts:
Grezdog schrieb:
*thread wegen interesse aus der versenkung hol*

hat sich da nochmal was getan?
ne, nix mehr gehört seitdem
 
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#67 at 05.10.2006 on 21:34h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
posts:
Was Neues vom kleenen Spastiker, ne negative Bewertung :

Negative Bewertung Ware beschädigt - Foto nicht von der Ware sondern Herstellerseite - kein Service
Käufer semsonait(privat) 05.10.06 17:29 110002480973

hab natürlich auch gleich ne negative rausgehauen, selbst schuld der Kleene
 
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#68 at 07.10.2006 on 14:07h Quote this entry
country unknown Lord_Pinhead
unregistered
posts:
Warum kann man bei einer Negativen noch eine Bewertung abgeben, das war doch mal gesperrt dachte ich.

Ich würde noch eine Antwort unter seine Bewertung schreiben um das klarzustellen.
 
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#69 at 07.10.2006 on 14:28h Quote this entry
country unknown Aragorn
unregistered
posts:
Lord_Pinhead schrieb:
Ich würde noch eine Antwort unter seine Bewertung schreiben um das klarzustellen.
hab ich grad gemacht, danke für den Tipp, der wird sich so ärgern über die Bewertung dass ich am Ende doch noch Post vom Anwalt bekomme
 
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#70 at 14.10.2006 on 18:59h Quote this entry
country unknown schaaafie
unregistered
posts:
Ich schmeiss mich wech....wieso bestellen solche Typen bei Ebay net bei mir...ich hätte einen riesen Spass...
ne mal ehrlich, sowas kannste doch voll inne Tonne kloppen, wie oben schon geschreben wurde: der artikel ist neuwertig und nicht neu....

nunja....gibt halt immer so deppen, aber ist doch auch schön, so ham wa wenigstens immer unseren spass :-)
 
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#71 at 28.03.2011 on 20:03h Quote this entry
country unknown w0meniz0r
unregistered
posts:
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/de...=1&tabNumber=1

soso, MEGA UMBAU!

edit: tjoa, dann isser wohl verkauft!

1 mal editiert. 
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